Angebot und Auftrag
Nachstehende Lieferbedingungen werden durch die Annahme des Auftrages Vertragsbestandteil, auch wenn der Käufer seinerseits allgemeine Einkaufsbedingungen mitgeteilt hat, die diesen Lieferbedingungen entgegenstehen. Mündliche und fernmündliche Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Muster gelten als unverbindliche Ansichtsmuster.
Lieferung, Zahlung
Für die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist wird keine Gewähr übernommen, es sei denn, dass im Einzelfall eine entsprechende schriftliche Zusage gegeben ist. Höhere Gewalt und Betriebsrisiken entbinden in jedem Fall von der Einhaltung zugesagter Lieferfristen für die Dauer der Behinderung. Als höhere Gewalt und Betriebsrisiken gelten insbesondere Arbeiter-, Energie- oder Rohsoffmangel, behördliche Verfügungen, Verkehrshindernisse, Grenzsperre, Beförderungsschwierigkeiten, Auswirkung von Streiks, Einschränkung oder Einstellung des Zulieferbetriebes, Betriebsstörungen etc.
Die Versendung der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Wahl des Versandweges und des Beförderungsunternehmens ist uns überlassen. Alle Rechnungen für Lieferung und Leistungen sind grundsätzlich per Zahlung-Vorauskasse oder Zahlung per Paypal fällig.
Abnahmepflicht
Erfüllt der Käufer die fällige Abnahmeverpflichtung nicht, so sind wir berechtigt, nach Mahnung die entsprechende Mengen selbst einzuteilen, zu berechnen und für Rechnung und Gefahr des Käufers einzulagern oder aber unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Mängelrüge und Gewährleistung
Mängel der Ware müssen innerhalb von zwei Wochen nach Empfang und vor Verarbeitung bzw. vor Verbrauch erfolgen. Die Fa. MKM, K. Milz haftet nicht für Mängel, die infolge fehlerhafter Handhabung, Verarbeitung oder durch Fremdeinwirkung entstanden sind. Unsere Gewährleistung beschränkt sich unter Ausschluß von Schadenersatzforderungen für die Brauchbarkeit der gelieferten Materialien in dem Umfang, in dem wir selbst Gewährleistungsansprüche gegen Lieferanten geltend machen könne.
Eigentumsvorbehalt
Alle von MKM, K. Milz gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung sämtlicher bestehender oder noch entstehenden Forderungen Eigentum von MKM, K. Milz. Sie dürfen solange nur im üblichen Geschäftsverkehr veräußert und verarbeitet, nicht aber verpfändet oder zur Sicherheit übereignet werden. Mit der Annahme der Ware tritt der Käufer bis zur völligen Bezahlung aller Forderungen an MKM, K. Milz die ihm aus der Veräußerung der von MKM, K. Milz gelieferten Waren entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit seinen Nebenrechten an MKM, K. Milz ab. Das gleiche gilt im Falle der Veräußerung verarbeiteter Ware.
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nur teilweise nach oder wird die Erfüllung, Einziehung oder Sicherung der Forderungen von MKM, K. Milz durch Verletzung der benannten Pflichten oder in sonstiger Weise (z.B. durch Pfändungen von dritter Seite oder ein Insolvenzverfahren des Käufers) gefährdet, so ist MKM, K. Milz zur Rücknahme der Ware und zur Offenlegung sowie Einziehung der an MKM, K. Milz abgetretenen Forderungen auch ohne vorherige Nachfristsetzung oder Rücktrittserklärung berechtigt. Pfändungen seitens anderer Gläubiger sind MKM, K. Milz unverzüglich mitzuteilen.
Erfüllugsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Lieferfirma.
Schlußbestimmung
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen läßt die Gültigkeit des aufgrund dieser Lieferbedingungen zustande gekommenen Vertrages im übrigen unberührt.
MKM-Multiwandfaser
Karlheinz Milz
Stand 01. Januar 1998
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